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derportugiese

ehem. Teammitglied

Registrierungsdatum: 30. September 2012

Beiträge: 2 299

Dein Bike: -

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Dh

1

Donnerstag, 24. Januar 2013, 13:11

Reifenumrüstung

Moin moin ihr Leuts
ich habe vor mir vor allem hinten den K65 von Heidenau zu montieren,gr.150/90-15 und hab aus dem netz eine Unbedenklichkeitsbescheinigung,siehe foto,
hoffe ihr könnt das lesen,
vorsichtshalber hab ich beim Tüv hier in Diepholz nachgefragt und da sagten sie mir das der Reifen dann abgenommen und eingetragen werden muß,
kostet wieder richtig Kohle,nun wer von euch hat hinten einen 150ziger und habt ihr den eintragen lassen,oder hattet ihr Probleme beim Tüv
oder fahrt ihr den Reifen so mit Mitführen der Unbekenklichkeitsbescheinigung
bitte teilt doch mal eure Erfahrungen mit
die ganze Reifengeschichte ist ja doch sehr kompliziert was die Größe als auch den Hersteller betrifft
in meiner Bedienungsanleitung steht und die ist von 1996-Reifenfreigabe für
Bridgestone und Dunlop
aber in den Zulassungsbescheinigungen Teil 1 und Teil 2 steht davon nichts sonder nur
die Größe der Serienbereifung
so bin mal gespannt auf eure Antworten :72: gern auch als Pn
Was andere Menschen von mir denken
ist nicht mein Problem

Gruß aus Diepholz
Peter

ingole

unregistriert

2

Donnerstag, 24. Januar 2013, 13:43

Mit dem Zetel kannst du die Reifen fahren ohne Eintragung musst aber den Zetel mit führen, das ist aber nur gültig wenn das Fahrzeug Originalzustand hat wenn nicht musst du sie eintragen lassen.
Die xv hat keine Herstellerbindung, an sonsten wäre im alten Brief und Schein eine Eintragung gewesen die singemäß gewesen wäre:

zu (Nummer der Reifen) nur Brückenstein Seinreifen oder Pireli blablabla

Diese Eintragung wäre und muß dann auch in den neuen Fahrzeugschein übernommen werden da sonnst dein Fahrzeug keine gültige Betriebserlaubnis hätte.
Also wenn du die Reifengöse, Lastindex und Geschwindikeit einhälltst kannst du dir auch ne Chinakracher montieren.

PS: die xv von mein Onkel Bj.1995 hat original Metzler dauf :75:

Aber wer ganz sicher gehen will, kann auch mal mit seinen Papieren zum Yami Händler gehen und sich das Gutachten zu sein Mopped zeigen lassen.
:71:

ingole

unregistriert

3

Donnerstag, 24. Januar 2013, 13:52

Aso ne reine Herstellerbindung habe ich auch noch nie gesehn, nur eine Reifen Type Herstellerbindung. Also nicht alle Reifen von diesen Hersteller sonder ein ganz bestimmtes Profil :69:

Ruebe-ruebe

unregistriert

4

Donnerstag, 24. Januar 2013, 13:53

Mit dem Zetel kannst du die Reifen fahren ohne Eintragung musst aber den Zetel mit führen,


Jo Ingo, so hab ich das auch bei meinen Möpies,
wobei das mit dem "orginalzustand" relativ ist, alles was eingetragen ist (vorverlegte, Sissibar, Scheibe,.......)
zählt fast als "orginal" :71:

lG aus Bayern Frank

|--Matze--|

unregistriert

5

Donnerstag, 24. Januar 2013, 14:18


... alles was eingetragen ist (vorverlegte, Sissibar, Scheibe,.......) ...

Sorry fürs off topic: Du hast die Sissibar eintragen lassen??? Muss man das? Meine steht nicht in den Papieren.

Ruebe-ruebe

unregistriert

6

Donnerstag, 24. Januar 2013, 14:58

Du hast die Sissibar eintragen lassen


Jep
die ist eingetragen weil (und das ist der Grund für die Eintragung) die Blinker etwas versetzt also abgeändert wurden.
Ohne deren veränderung wäre auch keine ABE - Eintragung nötig :HM:

hätt ich fast vergessen, für die Sissi gibt es noch die 30cm Regel, lt. :75: über 30cm Höhe auch eintragepflichtig.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ruebe-ruebe« (24. Januar 2013, 15:02)


armin59

unregistriert

7

Donnerstag, 24. Januar 2013, 16:23

Du brauchst deine Reifen nicht eintragen zu lassen.
Hast du die Freigabe, ist das ok.
So jedenfalls bei mir.
ABE"s habe ich als Kopie am Bike.
Die Freigabe der Reifen habe ich nicht am Bike.

last man standing

unregistriert

8

Donnerstag, 24. Januar 2013, 17:37

Du hast die Sissibar eintragen lassen


Jep
die ist eingetragen weil (und das ist der Grund für die Eintragung) die Blinker etwas versetzt also abgeändert wurden.
Ohne deren veränderung wäre auch keine ABE - Eintragung nötig :HM:

hätt ich fast vergessen, für die Sissi gibt es noch die 30cm Regel, lt. :75: über 30cm Höhe auch eintragepflichtig.


Erstmal zum Thema Reifen:
Zettel mit und gut.
Weder Rennleitung noch Grau-, Blau-, Grün- oder Rotkittel werden da maulen. :71:
Und das mit dem "Originalzustand" kannst du abhaken.

Jetzt mal zum off-topic "sissy eintragen wegen Blinkerversetzung" und "max. 30cm Höhe":
Wo steht das? :69: :69: :69:
Finde nix dazu, und weder im Verkehrsportal noch in dem schicken Merkblatt vom TÜV-Hanse steht davon was...
Ich meine, die :75: -Onkels tragen dir auch Ventilkappenwürfel ein (sofern du die Bescheinigung eines Auswuchters mitbringst...), schließlich ist das eine GmbH mit Gewinnerzielungsabsicht... :70:

VG,
J.

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