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manuel666

unregistriert

1

Samstag, 10. Juli 2010, 12:08

wie laut?

hallo alle zusammen. wollt nur mal fragen mit wieviel dBa eure xv von der behörde eingetragen worden sind.

kraftel

unregistriert

2

Samstag, 10. Juli 2010, 15:44

meine ist ein Schweizer Modell und hat in den Papieren 72 db eingetragen.
Lt messung sind es dato mit der Originalen Anlage 75 db und mit Silvertail 83 db

kommt immer drauf an wie alt sie ist denn mit den Jahren wird es etwas lauter
Gruss

Registrierungsdatum: 10. August 2009

Beiträge: 2 459

Dein Bike: Guzzi California III, Moped Meister (49 ccm)

Geschlecht: Männlich

Wohnort: 21465 Reinbek

3

Samstag, 10. Juli 2010, 16:43

moin manuel,

meine ist mit Stangeräusch eingetragen: 93 P, Fahrgeräusch 81...... :topgif: :74:



oeschi
Wer längere Zeit kein Pech gehabt hat, hat Glück gehabt!

Wenn ich die Kraft dazu hätte, würde ich gar nichts tun.....

Shilorangermike

unregistriert

4

Samstag, 10. Juli 2010, 19:12

Hallo Manuel.......

Also meine XV 535 Baujahr 91 3BR offen mit 46Ps ist im Standgeräusch in dB (A) 91 P und das Fahrgeräusch mit 82 eingetragen.Habe aber eine Silvertail K02 Anlage mit weit aus mehr dB .

Mfg
Michael

Daniel

unregistriert

5

Sonntag, 11. Juli 2010, 13:53

Hab zwar nur eine 250er von 1993,die mit 85 dB im Stand und 78 dB beim Fahren eingetragen ist.
Allerdings wurde der Auspuff ausgeräumt,somit ist die Kiste doch um einiges lauter geworden und beim TÜV Termin interessierte es komischerweise keinen. :69:

alex08

unregistriert

6

Montag, 12. Juli 2010, 10:04

Hallo Manuel,

meine XV 535 Baujahr 97 3JC offen (46PS) ist eingetragen im Standgeräusch 91P,Fahrgeräusch 80.

So long

Alex

manuel666

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7

Montag, 12. Juli 2010, 12:10

fällt euch was auf? die bh schreibt das einfach nach eigenen ermessen rein.bei mir sind 93 stand und 83 fahrgeräusch.

bmw850

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8

Montag, 12. Juli 2010, 20:41

fällt euch was auf? die bh schreibt das einfach nach eigenen ermessen rein.bei mir sind 93 stand und 83 fahrgeräusch.


Das hängt vom Baujahr ab. ;-) Vor Ez1990 dürften die Viragos lauter sein als die späteren.

manuel666

unregistriert

9

Montag, 12. Juli 2010, 21:32

also meine ist ne 94iger.also doch komisch. oder? :69:

XV-Eddie

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Beiträge: 5 759

Dein Bike: XJ 600, XJR 1200

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Wohnort: Mannheim

10

Montag, 12. Juli 2010, 23:33

Das hängt vom Baujahr ab. ;-) Vor Ez1990 dürften die Viragos lauter sein als die späteren.
Nicht unbedingt. Meine ist Baujahr ´83 und die Angaben lauten Stand 89 und Fahr 85 dB(A).
Gruß. Eddie.
-
Reparieren ist ganz einfach. Du brauchst nur etwas mehr Ausdauer als der Fehler.

bmw850

unregistriert

11

Montag, 12. Juli 2010, 23:39

Fahr 85 dB(A).


Das ist aber höher als bei den 90er aufwärts Viragos ;-)
Maßgebend ist ja das Fahrgeräusch.

Als bsp. mein 94er Intruder hat eingetragen: Standger. 94db, Fahrger. 82db :31:
Mit der originalen Auspuffanlage aber weit drunter :36:
Hier der Beweis: Auspufftest

Nach ober dürfen sie ja +5 db Toleranz haben.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »bmw850« (12. Juli 2010, 23:43)


Holli666

unregistriert

12

Dienstag, 13. Juli 2010, 14:19

tja, leider kann ich nicht sagen, wie laut meine xv ist, denn habe keine mehr. aber meine susi marauder hat einen pott aus amiland drauf, der wahrscheinlich mehr als jenseits des legalen ist. ein traumhafter sound.

das müssten bestimmt um die 100p sein...

The Voice

Teammitglied

Registrierungsdatum: 20. August 2009

Beiträge: 3 658

Dein Bike: Virago XV 535 3BR

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Am schönen Niederrhein

13

Dienstag, 13. Juli 2010, 17:24

TÜV - Lautstärke Eintragung. Nach Geschmack, Sympathie oder nach dem Motto
keiner weiss was aber davon reichlich ?
Damit die bereits vorhandenen Zahlen ein wenig aufgemotzt werden, hier meine:

(3 BR, Bj. ´92) 88P Stand, 80 Fahr
:69: :69: :69: :69: :69: :75:
Die :47: zum Gruß: Roy
___________________________________________
Leben und leben lassen/ Live to Ride, Ride to Live
___________________________________________
Die :bkgr: zum Gruß: Roy
Girls like Diamonds
Guys like Chrome
_________________________________________
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_______________________________________

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »The Voice« (13. Juli 2010, 17:24)


bmw850

unregistriert

14

Freitag, 16. Juli 2010, 21:29


das müssten bestimmt um die 100p sein...


Noch nie Probleme mit den Ordnungshütern gehabt?

manuel666

unregistriert

15

Freitag, 16. Juli 2010, 23:21

hab mal bei nen biker fest gemessen da war ich bei 107db aber wer weis wie genau das gerät ist. aber was soll ich sagen? vielleicht das gleiche wie zu nen sheriff: die maschine ist alt und der auspuff genauso vielleicht ist er ausgebrennt. *g* das passt dann.

Holli666

unregistriert

16

Samstag, 17. Juli 2010, 13:48

also, die grünen haben mich noch nicht angehalten. und wenn schon, habe noch den originalen topf. kann sofort wechsel, sind nur 2 schrauben. und ne mängelkarte bereitet mir nun wirklich keine sorgen...

Daniel 750

unregistriert

17

Samstag, 17. Juli 2010, 14:12

also, die grünen haben mich noch nicht angehalten. und wenn schon, habe noch den originalen topf. kann sofort wechsel, sind nur 2 schrauben. und ne mängelkarte bereitet mir nun wirklich keine sorgen...



Eine sehr GESUNDE Einstellung.
Habe aber festgestellt, dass die Chopperfahrer ohne hin wenn sie etwas zu LAUT sind, nicht so oft angehalten werden,
bei den Plastikbombern sieht die Geschichte ganz anders aus, da red ich aus Erfahrung. :34:

Gruß Daniel

pit460

unregistriert

18

Samstag, 24. Juli 2010, 12:36

Moin,

ich hatte mich über 1/2 Jahr mit dem Thema Lautstärke beschäftigt, auch im Forum beschrieben. Glück hast Du, wenn Du wie Eddie und ich hinter
dem dB noch ein A stehen hast, ist alter nationaler Standard.
Dann darfst Du zu den dB noch 25 dB aufrechnen oder die Messung anstatt in 0,5 m in 7 m machen.

Gruß, Peter

Markus84

unregistriert

19

Mittwoch, 28. Juli 2010, 21:53

also bei mir lt. Zulassung sind es:
Standgeräusch: 87 dB(A)
Fahrgeräusch: 82 dB(A)

BJ: 1993
Erstzulassung: 1994

Gruß Markus

Registrierungsdatum: 14. März 2009

Beiträge: 1 744

Dein Bike: XV1100 3LP mit deutlich über 350.000km, Suzuki GSF1200 Bandit und Honda MTX 80C

Geschlecht: Männlich

Wohnort: Halle/Saale

20

Donnerstag, 29. Juli 2010, 03:41

@Pit460
Gefährliches Halbwissen, was Du da verkaufst. Da machst Du es Dir aber verdammt einfach und lässt eine erschreckende Unwissenheit erkennen, sorry aber wenn Du damit bei einer Kontrolle kommst, dann haben die Dich deswegen fürchterlich bei den Eiern, denn alleine schon die Aussage bezüglich des A hinter dB zeigt mir, wie "qualifiziert" diese Recherchen der 6 Monate zu werten ist.

Ich würd Dir gern zugute halten, daß Du im Netz nicht die richtigen Fundstellen hattest. Deswegen gerade auch für Dich grundsätzliches...
Als Maß der Geräuschstärke dient der international festgelegte A-Schallpegel in dB, abgekürzt dB(A). Gibt auch noch Meßkurven "B" und "C" wobei C für Musiker interressant ist. Hat was mit Filtern und Tonfrequenzen zu tun die tatsächlich gemessen werden.
.

Zusatzbuchstaben hinter der dB(A) Zahl:
.

D = DIN Phon (bei Typ- und Einzelprüfungen bis 1966 zulässig). Meßwerte der "alten Kisten" sind heute noch rechtsgültig.
N = Messung nach nationaler Richtlinie von 1966

E = Messung nach europ. Recht (seit 1970 für PKW und LKW, ab 1974 bei Ackerschleppern, seit 1978 bei Motorrädern)
P = Proximité (Nahfeldgeräuschmessung für Standgeräusch) (Gern auch als Polizei bezeichnet, denn dieser Wert gilt +5dB Toleranz)
L = Lärmarm (nur LKW)
G = Geräuschreduziert (Lkw, die österr. Bauvorschriften erfüllen)

Standgeräusch

Für das Standgeräusch existieren keine Grenzwerte. Es wird nur gemessen und eingetragen. Bis 07.11.1980 wurde dieses aus 7m Entfernung, danach als Nahfeldmessung aus 0.5m und 45 Grad hinter dem Schalldämpfer gemessen.
Die Standgeräusche dienen als Anhaltspunkt. Von einem erhöhten Standgeräuschwert kann auf ebenfalls erhöhte Fahrgeräusche geschlossen werden.
Will die Polizei vor Ort eine Standgeräuschmessung für KFZ mit Baujahr vor dem 07.11.1980 durchführen, gilt folgendes:
Auf den eingetragenen Wert werden 21dB(A) und 5 dB(A) Toleranz, also 26dB(A) aufaddiert.
Beispiel für eine 53er BMW mit eingetragenen 84dB(A), bei der in der Nahfeldmessung vor Ort 105dB(A) gemessen wurden: 84dB(A)+26dB(A)=110dB(A) erlaubt - also legal
Idealerweise hat man also eine Maschine mit einem Baujahr vor 1980. Oder man hat bis Baujahr 80 kein Standgeräusch eingetragen oder generell vor 1984 ein N hinter der Zahl. Dann gilt eben die Aufaddierung von 26dB(A). Für alle anderen lediglich eine Aufaddierung von max 5dB(A)

Hat man keinerlei Buchstaben dahinter, dann gelten die Werte, so die Mühle jünger als Baujahr 80 ist entsprechend der Nahfeldmeßmethode.

So muß die Polizei messen
Bevor eine Standgeräuschmessung am Motorrad durchgeführt wird, muß der Beamte erst das Umgebungsgeräusch messen. Liegt dies weniger als 10dB(A) unter dem späteren Meßwert, so ist die Messung ungültig.
Zur eigentlichen Standgeräuschmessung muß sich das Meßgerät im 45-Grad-Winkel und 50 Zentimeter hinter dem Schalldämpfer des Motorrads befinden. Die Messung muß auf einer freien Asphaltfläche durchgeführt werden, es dürfen keine Mauern oder andere Schallreflektoren in unmittelbarer Nähe sein.
Motorräder mit einer Nenndrehzahl von über 5000/min werden bei halber Nenndrehzahl, solche mit Nenndrehzahl bis 5000/min bei Dreiviertel der Nenndrehzahl gemessen.
Dabei wird erst die Drehzahl konstant gehalten, dann abrupt Gas weggenommen - es könnten Fehlzündungen auftreten (bes. bei Racing Schalldämpfer). Der lauteste Meßwert gilt.
Wenn kein Drehzahlmesser am Motorrad ist, muß die Polizei einen Drehzahlmesser anbringen und am Zündkabel anschließen. Alle Meßwerte, auch das Umgebungsgeräusch, müssen protokolliert werden.
Rechtliches


bis 1966 wurde in DIN-Phon gemessen - 1958, 1983, 1990 änderte sich das Meßverfahren.
Messverfahren:
bis 12.09.1966: DIN
bis 30.09.1983: Nationale Richtlinie (Rili)
bis 30.11.1984: EG
bis 30.09.1990: Anlage XX StVZO
seit 01.10.1990: EG und Anlage XX StVZO
Anzuwendende Geräuschrichtlinien für das erstmalige Inverkehrbringen:

14.09.1953: Rili v. 14.09.1953
01.01.1959: Rili v. 14.07.1958
13.09.1966: Rili v. 13.09.1966
01.10.1983: Rili v. 07.11.1980
01.12.1984: Anlage XX

jeweils Fassung der RL 78/1015/EWG:
01.10.1988: RL 87/56/EWG
01.04.1994: RL 89/235/EWG
Fahrgeräuschgrenzwerte: 1966- 30.09.1983 : 84dB(A); 01.10.1983-30.09.1990: 86dB(A)

01.10. 1990-30.09.1995: 82 dB(A) und 01.10.1995 - ???? : 80 dB(A)
Ist in den Papieren ein geringerer Wert als der gesetzliche Grenzwert angegeben, so gilt dieser!
.

(Interview mit Manfred Woll, Homologations-Experte und Leiter der TÜV-Prüfstelle Landau/Pfalz, aus MOTORRAD 21/1998)

Messen kann die Polizei vor Ort nur das Standgeräusch eines Motorrads. Für den Gesetzgeber ist aber das Fahrgeräusch für die Straßenverkehrszulässigkeit entscheidend. Was legitimiert die Polizei, ein Motorrad aufgrund einer Standgeräuschmessung zu beanstanden, im Extremfall zu beschlagnahmen beziehungsweise den Halter zum Abschrauben des Schalldämpfers zu verpflichten?
Die Polizei kann vor Ort nur die Vorschriftsmäßigkeit der montierten Auspuffanlage überprüfen. Dazu dient der im Fahrzeugschein eingetragene Standgeräuschwert. Wird der um mehr als fünf Dezibel überschritten - sei es durch Korrosion, Beschädigung oder Manipulation -, entspricht das Motorrad nicht mehr den Vorschriften. Wenn eine andere, vom Fahrzeugschein abweichende Auspuffanlage montiert ist, kann es sehr wohl sein, daß diese eintragungsfähig ist, obwohl sie im Moment beanstandet werden muß. Dafür ist aber das Fahrgeräusch ausschlaggebend, und das kann vor Ort von der Polizei nicht ermittelt werden.
Fragen und Antworten
?: Darf die Polizei ein Motorrad beschlagnahmen allein aufgrund des bestehenden Verdachts einer Manipulation am Auspuff, die nicht durch eine Geräuschmessung untermauert ist?
!: Wenn der begründete Verdacht auf die Überschreitung der Geräuschwerte besteht, ist dies ein Umweltrelevanter Punkt, ebenso wie das Abgasverhalten. In diesen Fällen liegt gemäß Paragraph 19 der StVZO immer ein Erlöschen der Betriebserlaubnis vor. Damit ist eine Sicherstellung des Motorrades durch die Polizei jederzeit möglich.
?: Wie aussagekräftig sind sogenannte EG-BE über die tatsächliche Zulässigkeit von Nachrüstanlagen?
!: Sinn einer Allgemeinen Betriebserlaubnis (ABE) oder Europa-Betriebserlaubnis (EG-BE) ist der, daß der Halter dieses Teil anbaut und weiter nichts zu veranlassen braucht. Die aufgeprägte Prüfnummer besagt, daß der Topf bei der Typprüfung die Vorgaben erfüllt hat. Wenn dieser Topf nun durch Korrosion, Beschädigung oder Manipulation zu laut wird, gilt wiederum, was ich bereits eingangs erwähnt habe. Aber auch wenn der Topf schon im Neuzustand wegen eventueller Fertigungsfehler zu laut wäre, bliebe der Halter verantwortlich und wäre bei der ganzen Sache der Dumme.
?: Wie steht es um die Zulässigkeit älterer Motorräder mit entsprechend lauten Auspuffanlagen, zum Beispiel einer Harley aus den 50er oder einer Ducati aus den 70er Jahren ?
!: Das Erstzulassungsdatum aus den Papieren ist maßgebend. Wenn zum Zulassungszeitpunkt andere Meßwerte und Meßmethoden galten, genießen die Besitzer dieser Maschinen Besitzstandsschutz. Die heute durchgeführte Nahfeldgeräuschmessung gibt es erst seit Anfang der 80er Jahre. Früher wurde aus sieben Metern Entfernung gemessen. Motorräder mit Erstzulassung bis Ende der 70er Jahre sind vor Ort durch die Polizei nur schwer zu packen.

Alle Klarheiten Beseitigt? ;-)
Wer Andern eine Bratwurst brät, hat meist ein Bratwurstbratgerät ! :71:

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Mr.Eierhals« (29. Juli 2010, 03:50)


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